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| Zulassungsvoraussetzungen "operative Professionals" | Ausbildung in einem IT-Beruf und
2-jährige einschlägige Berufspraxis und
Qualifikation zum IT-Spezialisten
oder
Ausbildung in einem sonstigen Ausbildungsberuf und
3-jährige einschlägige Berufspraxis und
Qualifikation zum IT-Spezialisten
oder
6-jährige einschlägige Berufspraxis im IT-Bereich und
Qualifikation zum IT-Spezialisten
Die Qualifikation zum Spezialisten bezeichnet die Festschreibung von 29 Spezialistenprofilen, die durch die Sozialpartner und den DIHK vereinbart wurden. Diese wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Nachweis eines „zertifizierten Spezialisten“ ist möglich durch:
ein Zertifikat einer Personalzertifizierungseinrichtung
gemäß TGA-Modell (DIN/EN 45013) oder
ein anderes Zertifikat, dass den Inhalten eines
Spezialistenprofils entspricht oder
ein betriebliches Zeugnis, das sämtliche Inhalte
eines Spezialistenprofils bestätigt
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